AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Weinmeister Consulting
Änderungsstand 01.01.2020


0 Allgemeines 
0.1. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vertragsbedingungen regeln die geschäftliche Basis zwischen Weinmeister Consulting und dessen Kunden, nachfolgend Auftraggeber genannt. 
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung sind nur in schriftlicher oder unterzeichneter Form gültig. 

0.2. Alle unsere Angebote, Dienstleistungen, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Dienstleistungen, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen, gelten 
unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

0.3. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.

0.4. Die Nachweispflicht in Streitfragen obliegt dem Auftraggeber, soweit keine gegenteiligen Vereinbarungen schriftlich mit Weinmeister Consulting vereinbart wurden.

1 Geltungsbereich
1.1. Es gelten ausschließlich die allgemeinten Geschäftsbedingungen von Weinmeister Consulting. Davon abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. 
1.2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

2 Vertrag
2.1. Sämtliche Angebote, Dienstleistungen, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die vereinbarte Vergütung richtet sich nach der jeweils im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarung zwischen Weinmeister Consulting und dem Auftraggeber. Alle Preisangaben seitens Weinmeister Consulting sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
2.3. Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt der Leistungserfüllung einzelne Faktoren wie Löhne, Währungsparitäten oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Dienstleistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend anzupassen
2.4. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Weinmeister Consulting.
2.5. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Es gelten immer die im jeweiligen konkreten Einzelfall vereinbarten Vergütungen. Mangels einer im Einzelfall getroffenen Vereinbarung gelten die zwischen Weinmeister Consulting und dem Auftraggeber zuletzt üblichen Bedingungen. Ansonsten gilt die übliche Vergütung für die Arbeiten von Weinmeister Consulting als vereinbart. 
2.6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

3 Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungen sind sofort nach Eingang der Rechnung ohne jeden Abzug auf unser Konto kostenfrei zu überweisen. Unsere Lieferungen und Leistungen gelten dann als bezahlt, wenn alle ausstehenden Beträge in voller Höhe der Rechnungssumme und unter Ausgleich etwaiger Spesen auf unserem Konto gutgeschrieben sind.
3.2. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Darüber hinaus bleibt 
Weinmeister Consulting die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten.
3.3. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers
zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar. Weinmeister Consulting ist in diesem Falle des Weiteren berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner ist Weinmeister Consulting berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von zwei Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

4 Fristen für die Leistungserbringung, Termine, Leistungsverzögerungen 
4.1. Fristen für die Leistungserbringung sowie Termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang des Auftrages durch den Auftraggeber, jedoch nicht vor Klärung aller Auftrags- und Ausführungseinzelheiten. 
4.2. Wird eine vereinbarte Leistungsfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, jedoch nur nach fruchtlosem Ablauf einer vom Auftraggeber gesetzten und angemessenen Nachfrist zusammen mit der Erklärung, die Annahme der Leistung nach Fristablauf abzulehnen. Entsteht dem Auftraggeber wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung oder Nichtleistung ein Schaden, so erstreckt sich unsere Haftung lediglich auf die Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
4.3. Ereignisse durch höhere Gewalt, Verkehrs-und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen sowie unvorhersehbare sonstige Ereignisse, welche die Leistungserbringung seitens Weinmeister Consulting beeinträchtigen können, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist. Unter Mitteilung an den Auftraggeber ist Weinmeister Consulting berechtigt, die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zu verlängern. Sowohl der Auftraggeber als auch Weinmeister Consulting haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verschiebung des Erbringungszeitpunktes der Leistung darüber hinaus aus einem der vorstehenden Gründe mehr als sechs Monate beträgt.
4.4. Dem Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende Ansprüche bei Überschreitung der Leistungsfrist nicht zu.

5 Erfüllungsort
5.1. Erfüllungsort ist der Firmensitz von Weinmeister Consulting in Dammersbach oder die Geschäftsräume des Auftraggebers, wenn eine Erbringung der Leistung vor Ort vereinbart ist.
5.2. Die Festlegung des Ortes der Leistungserbringung erfolgt in schriftlicher Form. Sollte der Ort der Leistungserbringung nicht ausdrücklich in schriftlich vereinbart worden sein, erfolgt die Leistungserbringung nach Ermessen von Weinmeister Consulting sowie weiterhin nach Absprache mit dem Auftraggeber entweder in den Räumlichkeiten von Weinmeister Consulting in Dammersbach, den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder sonstigen angemessenen Räumlichkeiten.

6 Gewährleistung
Für den Fall von Leistungsmängeln ist Weinmeister Consulting zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber wird eventuelle Leistungsmängel so detailliert wie möglich beschreiben. Auch für Nacherfüllungen und Nachbesserungen gilt eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass den Mitarbeitern von Weinmeister Consulting zur Leistungserbringung Einlass in das jeweilige Firmengelände oder Gebäude gewährt wird. Auch hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Nacherfüllung erforderlichen Unterlagen für die Dauer der Nacherfüllung den betreffenden Mitarbeitern von Weinmeister Consulting zur Verfügung gestellt werden. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Nacherfüllung der Leistung aus diesem Grunde nicht ausführbar, so hat er die entsprechenden Aufwendungen, insbesondere Arbeitszeit und Fahrkosten entsprechend der jeweils aktuellen vereinbarten Preise zu vergüten und verliert zudem alle weiteren Ansprüche auf eine Nacherfüllung der beanstandeten Leistung.

7 Eigentumsvorbehalt
Software sowie bereitgestellte Systeme (Weinmeister Consulting Bausteinkonzept: Dokumentation, Vorlagen/ Muster, Datenbanken), die von uns im Auftrag des Auftraggebers erstellt oder diesem zur Verfügung gestellt wurden, bleibt unser Eigentum. Die Überlassung derer berechtigt den Auftraggeber nur zum vorgesehenen Gebrauch. Insbesondere die Modifikation oder Weitergabe der Software an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet. Der Auftraggeber darf Sicherungskopien der Software herstellen. Er darf die Software auf Rechnern innerhalb seines Unternehmens installieren. Es dürfen jedoch nicht mehr betriebsbereite Installationen vorhanden sein, als dies durch den mit uns abzuschließenden Lizenzvertrag gestattet ist. 

Für Software, die wir lediglich wiederverkaufen, gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich an diese Lizenzbestimmungen zu halten.

8 Mängelrügen, Gewährleistungen
8.1. Wird ein Mangel an der geleisteten Dienstleistung nachgewiesen, so erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die mangelhafte Dienstleistung unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, beschrieben hat. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung hat der Auftraggeber das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des vertraglich vereinbarten Preises. Weitergehende Ansprüche sind, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ausgeschlossen.
8.2. Wird Weinmeister Consulting und dessen projektgebundenen Mitarbeitern vom Auftraggeber keine genügende Möglichkeit eingeräumt, sich von dem Mangel zu überzeugen, entfallen alle Mängelansprüche.
8.3. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern, solange der Auftraggeber seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen Umfang nicht erfüllt hat. Eine Haftung für Leistungen Dritter unserseits wird ausgeschlossen. 
8.4. Ergibt die Überprüfung eines vom Auftraggeber reklamierten Mangels, dass ein Gewährleistungs-bzw. Garantieanspruch seitens des Auftraggebers nicht gerechtfertigt ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Kosten, die Weinmeister Consulting und dessen Mitarbeitern durch die Überprüfung des vermeintlichen Mangels entstehen, zu übernehmen. Unter diese Kosten fallen vor allem sämtliche Kosten für An- und Abreise, Hotelunterbringung und Verpflegung, sowie sämtliche weitere projektbezogene Kosten, die als unvermeidlich angesehen werden können. 
8.5. Etwaige Angaben zum Leistungsgegenstand in unseren Angeboten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
8.6. Nachbesserungsaufträge im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie sind uns unverzüglich zuzusenden. 
8.7. Für Nachbesserungsarbeiten seitens Weinmeister Consulting geltend die diesbezüglichen, vom Gesetzgeber festgelegten Haftungs- und Gewährleistungsansprüche.
8.8. Weinmeister Consulting behält sich weiterhin das Recht vor, eine Mängelbeseitigung sowie die Nachbesserung zu verweigern, sollte der Auftraggeber nicht alle vereinbarten, sowie die vom Gesetzgeber festgelegten Verpflichtungen erfüllt haben.
8.9. Eine Garantie auf Software fremder Hersteller, bei welcher die Verpackung durch den Auftraggeber
geöffnet wurde, wird nicht gewährt, ebenso ist ein Umtausch ausgeschlossen.
8.10. Für Software unseres Hauses wird folgende Garantievereinbarung getroffen:
Weinmeister Consulting leistet Gewähr für die einwandfreie physikalische Beschaffenheit von optischen und magnetischen Datenträgern, sowie von Dokumentationen, die zum Lieferumfang gehören. Fehlerhafte Datenträger oder Dokumentationen werden durch Fehlerbereinigte ersetzt, wenn die Verwendung der Datenträger/Dokumentationen zum vorgesehenen Zweck nicht möglich ist.

9 Haftung
9.1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.
9.2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Auftraggeber werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 
9.3. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Auftraggebers auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu.
9.4. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
9.5. Der Berater haftet nicht für Belange, die sich aus der nicht korrekten innerbetrieblichen Umsetzung der Dokumentation ergeben. Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen.
9.6. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf 50% des gesamten Beratungshonorars begrenzt und auch nur dann, wenn die Berufshaftpflichtversicherung von Weinmeister Consulting dies ausdrücklich bestätigt. Seitens Weinmeister Consulting besteht eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.
9.7. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines Jahres ab Durchführung der beanstandeten Leistung.

10 Unwirksamkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommen.

Unternehmensinhaber
Herr Christian Weinmeister
Traisbacher Straße 15
36088 Hünfeld
Tel.: +49 (0)174 24 79 610
E-Mail: info@weinmeister-consulting.com
Share by: